Liebe Eltern,

nach Beschluss der Landesregierung wird auch in den Osterferien (04.04. bis 19.04.) für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 6 eine Notbetreuung an den Schulen angeboten. Um den Bedarf zu prüfen, bitten wir Sie gegebenenfalls um Ihre Anmeldung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis Donnerstag, 02.04.2020, 12:00 Uhr.
Samstags und sonntags sowie an den Feiertagen kann eine erweiterte Notbetreuung wahrgenommen werden. Diese Maßnahme unterliegt besonderen Voraussetzungen, welche Sie hier nachlesen können:
https://soziales.hessen.de/presse/pressemitteilung/kindernotbetreuung-den-hessischen-osterfreien

Insbesondere gilt:
Betroffene Familien sind aufgefordert, auf die Notbetreuung im Sinne des Kindeswohls nur in absoluten Ausnahmefällen zurückzugreifen, da die Betreuungsgruppen aus Gründen des Infektionsschutzes so klein wie möglich sein müssen. Die Ausnahmebetreuung sollte nach Möglichkeit zwei Tage vor der beabsichtigten Inanspruchnahme bei uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angemeldet werden. Voraussetzung für die Teilnahme an der Notfallbetreuung ist, dass das Kind keine Krankheitssymptome aufweist und in den 14 Tagen zuvor weder Kontakt zu infizierten Personen hatte noch sich in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgehalten hat.

Anbei finden Sie das Anmeldefomular für die erweiterte Notbetreuung:

HKM-Musterformular Notbetreuung an den Wochenenden und Feiertagen

Jochen Henkel

 

Schulleiter
Taunusgymnasium

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