Sollte aufgrund der Wetterprognose ein regulärer Schulbetrieb am folgenden Tag voraussichtlich nicht sicher möglich sein und keine externe Entscheidung (z. B. durch Schulträger oder Verkehrsunternehmen) vorliegen, trifft die Schulleitung die Entscheidung über die Aussetzung des Präsenzunterrichts im Benehmen mit den Kollegen der umliegenden Schulen bis spätestens 18 Uhr am Vortag. Die Entscheidung wird auf der Homepage bekanntgegeben.

  • Der Distanzunterricht tritt vollständig an die Stelle des Präsenzunterrichts und findet über das Videotool des Schulportals statt.
  • Grundsätzlich finden Videokonferenzen statt. Die Schülerinnen und Schüler sind zum Beginn der jeweiligen Unterrichtsstunde dazu verpflichtet, im Schulportal nachzusehen, ob eine Videokonferenz stattfindet oder die Lehrkraft andere Hinweise im Schulportal gegeben hat, was in Ausnahmefällen möglich ist.
  • Versäumte Videokonferenzen müssen genau wie versäumte Präsenzstunden entschuldigt werden.
  • Schriftliche Leistungsnachweise werden verschoben.
  • Das Ganztagsangebot entfällt.
  • Eine Notbetreuung für die Jahrgänge 5 bis 7 wird sichergestellt. Treffpunkt ist das Sekretariat.